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unerwünschte Sammlung von persönlichen Daten
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Diese Art der
Grundrechtverletzung ist im Internet leider sehr üblich. Eine bekannte
Situation:
Sie suchen auf der Seite von Firma xy nach einer Produktinformation, plötzlich
erscheint ein Registrierungsformular, in dem Sie nicht nur nach Ihrem Namen und
Ihrer E-Mail-Adresse gefragt werden, sondern weitere Daten wie Ort, Straße,
Alter, Beruf, Einkommen und vieles mehr einzugeben sind. Natürlich sind alle
Felder in diesem Formular Pflichtfelder, müssen also einen mehr oder minder
plausiblen Text enthalten.
Hier ist festzustellen, dass diese Art der Datenerfassung, insbesondere aber die
Bevorratung dieser Daten zumindest in eine rechtlichen Grauzone erfolgt, wenn
nicht sogar den Richtlinien des Datenschutzgesetzes in großen Umfang
widerspricht.
Die Eingaben in ein solches Formular sind demzufolge freiwillig, um seine
Privatsphäre zu schützen, sollte hier bestenfalls der maximal mögliche Unfug eingegeben werden.
Hierbei jedoch aus der Erfahrung mit monatlich tausenden von Fehladressierten
Nachrichten eine Satz zu den E-Mail-Adressfeldern: Geben Sie eine gültige
E-Mail-Adresse an, beispielsweise in ein Formular der Firma xy info@firmaXY.com,
das vermindert die Anzahl der Fehlleitungen auf anderen Mailservern und sorgt
ggf. beim Vertrieb von Firma XY außerdem noch für ein wenig Spaß, wenn die
Adressen ungeprüft an die Mailingliste übergeben werden.
Die unerwünschte Sammlung von Personendaten kann aber auch beim Surfen in einem
Shopsystem erfolgen, dazu haben wir jedoch im Bereich
Cookies schon recht ausführliche Betrachtungen angestellt.
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